Die neue Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ somit auch dessen kommunale Ebene, der Partnerschaften für Demokratie, hat begonnen. Das Bundesprogramm läuft bis 2032.
Partnerschaften für Demokratie sollen zivilgesellschaftliche und demokratisch aktive Menschen und Organisationen stärken und vernetzen, den Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Kommunalverwaltung intensivieren und eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort fördern.
Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel verfolgt darüber hinaus im Förderzeitraum unter anderem die Ziele,
- eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen,
- Handlungssicherheit im Umgang mit lokalen Herausforderungen zu festigen,
- Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung zu stärken.
Der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel stehen dafür jährlich bis zu 140.000 Euro Bundesmittel zur Verfügung. Hinzu kommt ein kommunaler Eigenanteil über rund 15.600 Euro.
Wie auch in der nun vergangenen Förderperiode besteht eine Partnerschaft für Demokratie aus einem federführenden Amt, das in einer Kommunalverwaltung verankert ist, sowie einer Koordinierungs- und Fachstelle; diese ist bei der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel beim Adolf-Bender-Zentrum St. Wendel angesiedelt.
Wichtigstes Gremium einer Partnerschaft für Demokratie bleibt das mehrheitlich zivilgesellschaftlich besetzte Bündnis, ehemals Begleitausschuss bezeichnet. Das Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel hat sich am 18. Februar 2025 konstituiert und eine Geschäftsordnung verabschiedet.
Aufgaben des Bündnisses sind unter anderem die Prüfung der Anträge, die strategische Planung und Weiterentwicklung der Partnerschaft für Demokratie oder die Beteiligung an der Erstellung einer Situations- und Ressourcenanalyse.
Die neue Förderperiode bringt auch einige Änderungen für Projektträger mit sich. Alle Änderungen sowie die neuen Antragsformulare sowie Informationen finden Sie in Bälde auf dieser Seite.