Projekte gesucht: Anträge bis zum 4. Mai stellen!

Flyer der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel liegen kreuz und quer auf einem Tisch.

Du hast eine konkrete Projektidee, wie das demokratische Miteinander vor Ort gestärkt werden kann? Oder eine wage Idee? Dann nimm mit der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie auf! Hier werdet ihr beraten und begleitet.

Frist zur Projekteinreichung für die zweite Bewilligungsphase ist der 4. Mai 2026. Frühester Projektbeginn ist dann der 1. Juni 2026. Das Projekt muss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beendet sein. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die konkreten Fristen der weiteren Bewilligungsphasen 2026 stehen noch nicht fest.

Gefördert werden Projekte, die Menschen dazu ermutigen, sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Dabei geht es unter anderem um:

 

1. Demokratieförderung

Gefördert werden Projekte, die Menschen dazu ermutigen, sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen.

Ziele sind unter anderem:

  • Stärkung von demokratischem Engagement und Ermöglichung demokratischer Selbstwirksamkeit,
  • Förderung von (digitalen) Demokratiekompetenzen,
  • Stärkung von Dialog- und Konfliktfähigkeit,
  • Schutz und Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft.

Beispiele für Projekte:

  • Jugend- oder Bürger:innendialoge,
  • Workshops zur Stärkung demokratischer Grundwerte und Kompetenzen,
  • Schulungen für Kinder, Jugendliche, Ehrenamtliche, Multiplikator:innen  zur Konfliktlösung,
  • (digitale) Beteiligungsformate.

 

2. Vielfaltgestaltung

Gefördert werden Projekte, die Vielfalt anerkennen, Diskriminierung abbauen und ein respektvolles Miteinander im Landkreis Sankt Wendel fördern.

Ziele sind unter anderem:

  • Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt,
  • Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung,
  • Stärkung von Solidarität und gegenseitigem Respekt,
  • Teilhabe und Empowerment von benachteiligten Gruppen,
  • Unterstützung von Geflüchteten und Zugewanderten.

Beispiele für Projekte:

  • Begegnungs- und Dialogprojekte,
  • Empowerment-Workshops,
  • Bildungsangebote zu Vielfalt und Antidiskriminierung.

 

3. Extremismusprävention

Gefördert werden Projekte, die Extremismus, Antisemitismus und Rassismus sowie weiter Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenwirken und Menschen im Umgang mit demokratiefeindlichen Entwicklungen unterstützen.

Ziele sind unter anderem:

  • Aufklärung über sowie Sensibilisierung für Extremismus, Antisemitismus, Rassismus etc.
  • Förderung von Handlungssicherheit im Umgang mit Extremismus,
  • Stärkung der Arbeit gegen Hass im Netz und Desinformation,
  • Auseinandersetzung mit bzw. Erinnerungsarbeit zu den Verbrechen der NS-Zeit. 

Beispiele für Projekte:

  • Präventionsworkshops für Jugendliche,
  • Medienkompetenzangebote,
  • Fortbildungen für Fachkräfte, Multiplikator:innen.

 

Wichtige Informationen für die Antragsstellung

Grundsätzlich wird empfohlen, die kostenlose Beratung zur Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen: Koordinierungs und Fachstelle.

Voraussetzung für die Antragsstellung:

  • Gemeinnützigkeit: antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine etc.
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Alle vorgesehenen Ausgaben müssen im Kostenplan (im Antrag enthalten) detailliert angegeben werden.
  • Nachvollziehbarkeit von Honorarkosten: Bei der Erstellung eines Kostenplans müssen Honorarkosten pro Person nach Qualifikation, voraussichtliche Anzahl der Stunden und Stundenlohn aufgelistet werden. 

Einzureichende Unterlagen: