Im Saarland sind Landkreise Scharniere zwischen den Gemeinden auf der einen und dem Land auf der anderen Seite: Sie erfüllen Aufgaben, für die die Gemeinden zu klein sind, für die das Land andererseits zu weit entfernt ist. Doch was genau sind die Aufgaben eines Landkreises? Wie werden im Landkreis Entscheidungen getroffen? Und wie ist der Landkreis Sankt Wendel überhaupt entstanden? Darüber referierte Landrat Udo Recktenwald im Workshop „EinBlick ins Landratsamt“ vor Schüler:innen der Gemeinschaftsschule Marpingen.
So erfuhren die Schüler:innen, dass der Landkreis Sankt Wendel aus dem Fürstentum Lichtenberg hervorging, denn der Coburger Herrscher Ernst I., dem das Fürstentum gehörte, verkaufte es 1834/35 an Preußen. Aus dem Fürstentum wurde ein preußischer Kreis. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Kreis geteilt zwischen dem neu entstandenen Saargebiet und Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs der saarländische Landkreis geographisch, war bis zur „kleinen Wiedervereinigung“ des Saarlandes mit der Bundesrepublik Teil des autonomen Saarstaates.
Landkreise müssen, erläuterte der Landrat, gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen. Diese liegen vor allem im sozialen Bereich. Dazu gehören Jugend- und Sozialhilfe;der Landkreis Sankt Wendel ist auch zuständig für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, Asylbewerber. Der Gesundheits- und Katastrophenschutz, die Bauaufsicht und Schulträgerschaft sind weitere Pflichtaufgaben, ebenso das das Führerschein- und Jagdwesen, Waffenangelegenheiten, das Versammlungsrecht, Fahrzeugzulassungen.
Neben Pflichtaufgaben kann der Landkreis freiwillige Aufgaben umsetzen, jedoch stehen hierfür nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Dies ist gesetzlich geregelt. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen im Landkreis Sankt Wendel die Heimat- und Kulturpflege, Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen, Zuschüsse an Vereine oder Organisationen. Auch die Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Aufgabe, die im Landkreis Sankt Wendel in einer Gesellschaft, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land mbH, in der auch die Gemeinden des Kreises Mitglied sind, organisiert ist.
Schließlich gibt es noch so genannte zugelassene Aufgaben – Aufgaben, die ein Landkreis erfüllen kann, für die es aber keine gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Grenze gibt. Dazu zählen die Förderung des Tourismus und des Ehrenamts.
Anschließend stellte der Landrat die drei wichtigsten Kreisorgane vor: Der Kreistag wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Sankt Wendel alle fünf Jahre gewählt. Im Kreistag des Landkreises Sankt Wendel gibt es 27 Mandate. Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zu den wichtigsten Aufgaben gehört das Festsetzen des Haushaltsplans.
Der Kreisausschuss, ein weiteres Kreisorgan, besteht im Landkreis Sankt Wendel aus neun Mitgliedern, die der Kreistag bestimmt. Der Kreisausschuss bereitet alle Angelegenheiten vor, über die der Kreistag zu entscheiden hat. Er kann aber auch über Selbstverwaltungsangelegenheiten selbst entscheiden, sofern diese nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Kreistages fallen. Zudem gibt es verschiede weitere Unterausschüsse, die bestimmte Themen vorbereiten.
Leiter der Verwaltung, die die gesetzlichen Aufgaben und Entscheidungen des Kreistags umzusetzen hat, ist der Landrat/die Landrätin. Er oder sie ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises und wird im Saarland für zehn Jahre gewählt.
Der Landrat oder die Landrätin setzt die Aufgaben natürlich nicht alleine um, sondern gemeinsam mit vielen Mitarbeitenden. In der Verwaltung des Landkreise Sankt Wendel sind es über 500. Sie arbeiten an verschiedenen Standorten, unter anderem in der St. Wendeler Mommstraße, wo der Hauptsitz der Verwaltung ist. Diesen besichtigten die Gäste nach dem Vortrag des Landrats. Der Baudezernent führte die Jugendlichen in das Büro des Landrats, das Bauamt und das historische Gebäude, in dem sich unter anderem ein repräsentativer Sitzungssaal befindet, in dem einst der Kreistag zusammenkam.
Der Workshop „EinBlick ins Landratsamt“ war Teil der Reihe „Demokratiebildung: gemeinsam erinnern und gestalten“, die die Partnerschaft für Demokratie gemeinsam mit dem Bildungs-Netzwerk Sankt Wendeler Land allen weiterführenden Schulen im Landkreis anbot.







