Partnerschaft für Demokratie
Partnerschaft für Demokratie

Euer Projekt – für unsere Demokratie!

Bewerbt euch hier um Fördermittel bei der Partnerschaft für Demokratie des Landkreis Sankt Wendel

Die Partnerschaft für Demokratie (PfD) des Landkreis Sankt Wendel sucht für 2024 gemeinnützige Träger, die sich um eine Förderung bis 8000 Euro für Projekte zur Demokratieförderung im Landkreis bewerben möchten.

Die Möglichkeiten sind unbegrenzt: Es können zum Beispiel Aktionen gegen Menschenfeindlichkeit, Projekte zu Partizipation in eurer Community oder Veranstaltungen rund um Inklusion oder Vielfalt sein. Ein besonderer Themenschwerpunkt von PfDs liegt auf Projekten von und für Jugendliche.

Um eine bessere Vorstellung zu bekommen, findet ihr HIER eine Übersicht, welche Projekte die PfD Landkreis Sankt Wendel bisher gefördert hat.


Was ist eine Partnerschaft für Demokratie?

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt in ganz Deutschland Kommunen dabei, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. So auch im Landkreis Sankt Wendel.

„In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.“

Mehr Infos zu den Partnerschaften für Demokratie findet ihr auf der Webseite des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (externer Link)

Wer kann sich bewerben?

Um Fördermittel der PFD Landkreis Sankt Wendel dürfen sich gemeinnützige Träger und Organisationen (z.B. Vereine, NGOs, Schulfördervereine, Verbände, religiöse Gemeinden, Initiativen...) aus dem Landkreis Sankt Wendel bewerben.

Worauf müssen wir beim Projekt achten?

  • Ihr könnt maximal 8000 Euro Förderung durch die PfD beantragen und müsst 10 Prozent der Gesamtkosten des Projekts selbst beitragen. Diese 10 Prozent können auch Drittmittel sein, also Gelder, die ihr von Dritten für das Projekt erhaltet.
  • Die Menschen, für die ihr das Projekt umsetzt, sollten hauptsächlich aus dem Landkreis Sankt Wendel kommen.
  • Außerdem gibt es weitere Kriterien, die für euer Projekt relevant sein können. Die genauen Bewertungskriterien für das Projekt findet ihr HIER.

Was sind die Fristen für die Bewerbung?

  • Jeweils 28 Tage vor einer Begleitausschusssitzung (Termine 2024: 7. Februar, 15. Mai, 10. Juli, 4. September) muss ein Antragsentwurf bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht sein.
  • Vier Wochen nach Projektende sollte ein Verwendungsnachweis eingereicht sein.

Wie läuft das Verfahren grundsätzlich ab?

  • Ihr habt eine Projektidee, die ihr vielleicht erst noch mit der Koordinierungs- und Fachstelle absprechen möchtet. Dann schickt ihr euren Antragsentwurf an die Koordinierungs- und Fachstelle.
  • Ihr bekommt Rückmeldung von der Koordinierungs- und Fachstelle zu eurem Entwurf und überarbeitet den Entwurf.
  • Den endgültigen Antrag schickt ihr unterschrieben ans Federführende Amt.
  • Im Begleitausschuss könnt ihr euren Antrag vorstellen. Er wird dann öffentlich diskutiert und es wird geheim darüber abgestimmt. Am nächsten Tag bekommt ihr von der Koordinierungs- und Fachstelle die Rückmeldung, ob euer Antrag angenommen wurde.
  • Ihr bekommt einen Zuwendungsbescheid vom Federführenden Amt und dürft jetzt mit eurem Projekt loslegen.
  • Dafür braucht ihr die Fördermittel, die ihr per Mittelabrufen beim Federführenden Amt abrufen könnt.
  • Während des Projekts dokumentiert ihr alle Einnahmen und Ausgaben und macht vielleicht auch Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit.
  • Nach eurem Projekt erstellt ihr innerhalb von vier Wochen einen Verwendungsnachweis: Hierin dokumentiert ihr alles, was ihr inhaltlich umgesetzt habt und alle Einnahmen und Ausgaben, die aufgetreten sind.
  • Den Entwurf dieses Verwendungsnachweises schickt ihr an die Koordinierungs- und Fachstelle. Ihr bekommt eine Rückmeldung, überarbeitet euren Verwendungsnachweis entsprechend und könnt den fertigen Verwendungsnachweis dann ans Federführende Amt schicken.
  • Eine Übersicht des Antragsverfahrens findet ihr auch HIER.

Wen müssen wir kontaktieren?

Bei allen Fragen rund um Abläufe, Ideen, Inhalte und Projekte
Koordinierungs- und Fachstelle
Adolf-Bender-Zentrum e. V.
Sophia Folz & Uwe Albrecht
Gymnasialstraße 5
66606 St. Wendel
Tel.: Sophia Folz: 06851/808279-2, Uwe Albrecht: 06851/808279-4
Handy: Sophia Folz: 0151-42038539, Uwe Albrecht: 0151-55508128
E-Mail: sophia.folz@adolf-bender.de, uwe.albrecht@adolf-bender.de

Bei finanziellen Fragen zu Anträgen und Verwendungsnachweisen
Federführendes Amt
Kreisjugendamt
Jugendförderung
Mommstraße 21 – 31
66606 St. Wendel
E-Mail: Jugendamt@lkwnd.de